Kreisfischereiverein Kronach e. V.

Fischereigewässer

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gewässer Rodach vom Zusammenfluss Wilde Rodach bei Erlabrück bis Zeyernsowie die Haßlach seit 2014 nicht mehr zur Verfügung stehen!

Salmonidengewässer (Fliegenstrecke)

Strecke Nr. 1 - Kremnitz

Vom 1. Mai bis zum 30. September.

Gewässer darf nur mit Flugangel befischt werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.

Vom Einfluss der Kremnitz in der Gemeinde Steinberg bei Flur Nr. 505 (die nördliche Gewässergrenze ist abgemarkt) flussabwärts bis zum Zusammenfluss Kremnitz/Grümpel.

Obere Grenze unterhalb der Straßenbrücke nach Gifting,Hinweisschild beachten!

Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz

Strecke Nr. 2 - Kronach

In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September.

Das Gewässer darf nur mit Flugangel befischt werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.

Von Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz die ganze Länge bis zum Wasenwehr ist mit der Fliegenrute zu befischen.
Unterhalb des Wasenwehr bis zum Zusammenfluss Kronach - Haßlach ist die Köderwahl frei, muss aber in dieTagesliste eingetragen werden.

Der Aalfang ist gestattet.

Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz (obere Grenze Kronach)

Wasenwehr (untere Grenze Fliegenstrecke Kronach)

Herrenmühlsteg über die Kronach

Zusammenfluss Haßlach - Kronach (untere Grenze Kronach)

Strecke Nr. 3 - Rodach ab Eberswöhrd flussabwärts

Vom 1. Mai bis zum 30. September.

Das Gewässer darf nur mit Flugangel befischt werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.

Vom Wehr in Eberswöhrd flussabwärts bis Rußmühlsteg.

Achtung Schonstrecke

Der Vogtendorfer Mühlgaben darf nicht befischt werden da es sich hier um eine Schonstrecke handelt.

Rodach - Eberswöhrd bei Unterrodach

Rußmühlsteg

Salmonidengewässer

Strecke Nr. 4 - Rodach bei Unterrodach

Vom 1. Mai bis zum 30. September.
Die Köderwahl ist frei. Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.

Von der Abmarkung ca. 70 m unterhalb des Angerwehres in Unterrodach bis zum Hirtensteg einschließlich der Mühlgraben und von der ehemaligen Vogtsmühle flussabwärts bis zum Eberswöhrd.

Hirtensteg in Unterrodach

Vogtsmühle, Einmündung Mühlbach

Eberswöhrd bei der Ebersmühle

Angerwehr in Unterrodach

Strecke Nr. 5 - Rodach bei Kronach

Vom 1. Mai bis zum 30. September.

Die Köderwahl ist frei.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.

Vom Rußmühlsteg flussabwärts bis zum Zusammenfluss Haßlach - Rodach.

Rußmühlsteg (hinter früherer Firma “Rosenthal”)

Zusammenfluss Rodach - Haßlach (Höringsspitze)

Strecke Nr. 6 - Rodach bei Steinwiesen

Vom 1. Mai bis zum 30. September.

Das Gewässer darf nur mit Flug- und Spinnangel befischt werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.

Der Aalfang ist nicht gestattet.

Nördliche Grenze Rodach bei Steinwiesen

Südliche Grenze Rodach bei Steinwiesen

Sonstige Gewässer

Strecke Nr. 7 - Rodach

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Die Köderwahl ist frei.
Ohne Eintrag in die Tagesliste.
Der Aalfang ist gestattet.

Von Zusammenfluss Haßlach – Rodach, flussabwärts bis zur Grenze unterhalb der Zollmühle in Neuses (siehe Grenztafel)

Achtung Bieber

Bitte geben sie an der Rodach oberhalb des Wehres bei Neues am Altarm besondere Vorsicht, da sich dort Bieber niedergelassen haben.

Rodach bei Neuses an der Zollmühle

Zusammenfluss Haßlach - Rodach

Strecke Nr. 8 - Teiche in Birkach

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. NUR Teich 1a und b.

Alle anderen Teiche sind Veranstaltungs- oder Zucht-teiche.

Die Köderwahl ist frei. Ohne Eintrag in die Tagesliste. Der Aalfang ist gestattet. Das Nachtfischen ist generell erlaubt.
Spinnfischen (unter Rücksichtnahme auf Ansitzangler) vom 01.05. – 30.01. gestattet

Für Angler mit Behinderung ist am Teich 1a/b der Damm reserviert. Es kann bis zum Angelplatz gefahren werden.
Alle anderen Angler nehmen hier bitte Rücksicht. Der Parkplatz vor den Teichen ist als solcher zu benutzen.

Teich Nr. 1a

Lageplan der Teichanlage in Birkach

Teich Nr. 1b

Strecke Nr. 9 - Grümpel

Vom 15.März bis zum 30.September.

Die Köderwahl ist frei. Ohne Eintrag in die Tagesliste. Der Aalfang ist gestattet.

Unterhalb des Grümpelteiches bei Effelter flussabwärts bis zum Zusammenfluss Grümpel – Kremnitz bei Steinberg.

Südliche Grenze Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz

Nördliche Grenze unterhalb des Grümpelteiches

Strecke Nr. 10 - Fischbach

Vom 15.März bis zum 30.September.

Die Köderwahl ist frei. Ohne Eintrag in die Tagesliste. Der Aalfang ist gestattet.

Von der Grenztafel unterhalb von Fischbach flussabwärts bis zum Einfluss in den Vogtendorfer Mühlgraben

Zusammenfluss Fischbach - Mühlbach

Grenze Richtung Fischbach

Tageskarten für Gäste

Strecke 3 - Fliegenstrecke

Rodach, Eberswöhrd/Russmühlsteg
Flugangel mit Rolle und Schnur,
nichts anderes

Strecke 5 - Rodach in Kronach

Rodach, Russmühlsteg / Zusammenfluss
Köderwahl ist frei, 2 Handangeln
Nachtangeln erlaubt

Strecke 7 - Rodach bei Neuses

Rodach, Hasslach/Rodach
Köderwahl frei, 2 Handangeln
Nachtangeln erlaubt

Strecke 8 - Teich Birkach

Birkach, Teiche 1a/b
Köderwahl frei, 2 Handangeln
Nachtangeln erlaubt
What´s App Gruppe auch für unsere Gastangler.
Bekommt Angeltipps von unseren Mitgliedern, teilt die Bilder eurer Fänge mit uns,
vereinbart Angelausflüge mit unseren Mitgliedern, und, und, und…

Kontakt: 0176 / 621 49 362 Dieter

Ausgabestellen für Tageskarten

Shell Tankstelle Kronach

Kulmbacher Str. 39
(an der B 173)
96317 Kronach

Gaststätte und Sommerrodelbahn - Fröschbrunn

96317 Kronach
(gegenüber REAL)

ANGELMAX

Chris Thieg
Ludwigstädter Str. 57
96342 Stockheim-Neukenroth

Öffnungszeiten:
Di bis Fr: 15:30 bis 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr

Gewässerverordnung

Verwertung gefangener Fische

Wenn Fische gefangen werden, die das festgesetzte Schonmaß erreicht haben, dürfen diese nicht zurückgesetzt werden, sondern sind ordnungsgemäß zu verwerten
(§1 und §17 Tierschutzgesetz / Art. 1 Fischereigesetz).
NEU ist, dass Fische in Ausnahmen zurückgesetzt werden dürfen. (Bei Fragen einfach an uns wenden)
Das hier jeder Angler als Natürschützer selbst in der Pflicht steht, müssen wir nicht gesondert erwähnen.

Fangbuch

Der Inhaber des Jahreserlaubnisscheines ist zum Führen eines Fangbuches verpflichtet. Das Fangbuch ist bis spätestens 31.12. des Jahres beim Kreisfischereiverein Kronach e.V. abzugeben.
Die rechtzeitige Abgabe ist Voraussetzung zur Erteilung eines neuen Erlaubnisscheines (da wir die Fangstatistik an die Kreisverwaltungsbehörde melden müssen, für neue Jahreskarten) und dient als Nachweis für geleistete Arbeitseinsätze (2 Arbeitseinsätze a´ 4 Stunden, oder alternativ 80€ Gebühr)

Besondere Hinweise

Fischerei in Salmonidengewässern

In den Salmonidengewässern ist die Fischerei auf 40 Besuche zu begrenzen.
Die Ausübung der Fischerei in den Salmonidengewässern ist nur zweimal wöchentlich gestattet.
Die Flugfischerei darf nur mit der Flugrute und der dazugehörigen Schnur (Trocken- oder Nassschnur) ausgeübt werden.
Das Fischen mit Stationärrolle und monofiler Schnur sowie mit der Wasserkugel ist in den Fluggewässern untersagt.

Das Datum ist VOR Angelbeginn in die Tagesliste einzutragen.

Hecht- und Zanderfang

Der Hecht- und Zanderfang ist in der Rodach vom Zusammenfluß Haßlach/Rodach flussabwärts bis zur südlichenGrenze sowie in den Teichen von Birkach vom 01.05. bis 15.02. erlaubt.

Tägliche Fangmengen

Salmoniden (Äschen, Bach- und Regenbogenforellen sowie für Bachsaiblinge usw.)3 Stück
Karpfen2 Stück
Schleien3 Stück
Hecht & Zander1 Stück

Sonstige Hinweise

  • Die Jahresfangmenge für Karpfen beträgt 20 Stück, für Hechte und Zander 10 Stück, wobei wöchentlich nicht mehr als 4 Karpfen entnommen werden dürfen.
  • In allen Fließgewässern (ausser Flugangeln oder Spinnfischen) darf mit zwei Ruten gefischt werden. An den Teichen in Birkach sind ebenfalls zwei Ruten erlaubt.
  • Bei Vereinsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen gilt ein allgemeines Angelverbot an den Birkacher Teichen für alle aktiven Fischer des Vereins !
Für die Einhaltung der Gewässergrenzen haftet der Erlaubnisscheininhaber selbst.

Gebührenliste

Der Erwerb einer Jahreskarte ist an eine Mitgliedschaft im KFV Kronach e.V. gebunden!

Über die Aufnahme in den Verein entscheidet gem. Satzung die Vorstandschaft, auf Antrag des Anwärters.
Wasgültig fürKosten
Jahres-ErlaubnisscheinJungfischer80 €
MitgliedsbeitragJungfischer20 €
Jahreskarte ErlaubnisscheinErwachsene210 €
MitgliedsbeitragErwachsene45 €
Arbeitseinsatz ErsatzgebührErwachsene80 €

Schonmaße und Schonzeiten

! Achtung ! Ab 01.01.2023 gelten neue Schonmasse und Schonzeiten in Bayern!
Beachten Sie bitte die NEUE Verordnung vom für Bayern!