Salmonidengewässer (Fliegenstrecke)
Vom 1. Mai bis zum 30. September.
Gewässer darf nur mit Flugangel befischt werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.
Vom Einfluss der Kremnitz in der Gemeinde Steinberg
bei Flur Nr. 505 (die nördliche Gewässergrenze ist abgemarkt) flussabwärts bis zum Zusammenfluss
Kremnitz/Grümpel.

Obere Grenze unterhalb der Straßenbrücke nach Gifting,Hinweisschild beachten!

Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz
In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September.
Das Gewässer darf nur mit Flugangel befischt
werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.
Von Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz die ganze Länge bis zum Wasenwehr ist mit der Fliegenrute zu
befischen.
Unterhalb des Wasenwehr bis zum Zusammenfluss Kronach - Haßlach ist die Köderwahl frei, muss aber in
dieTagesliste eingetragen
werden.
Der Aalfang ist gestattet.

Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz (obere Grenze Kronach)

Wasenwehr (untere Grenze Fliegenstrecke Kronach)

Herrenmühlsteg über die Kronach

Zusammenfluss Haßlach - Kronach (untere Grenze Kronach)
Vom 1. Mai bis zum 30. September.
Das Gewässer darf nur mit Flugangel befischt werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.
Vom Wehr in Eberswöhrd flussabwärts bis Rußmühlsteg.
Der Vogtendorfer Mühlgaben darf nicht befischt werden da es sich hier um eine Schonstrecke handelt.

Rodach - Eberswöhrd bei Unterrodach

Rußmühlsteg
Salmonidengewässer
Vom 1. Mai bis zum 30. September.
Die Köderwahl ist frei. Das Ausfüllen der Tageskarte ist
erforderlich.
Von der Abmarkung ca. 70 m unterhalb des Angerwehres in Unterrodach bis zum Hirtensteg
einschließlich der Mühlgraben und von der ehemaligen Vogtsmühle flussabwärts bis zum Eberswöhrd.

Hirtensteg in Unterrodach

Vogtsmühle, Einmündung Mühlbach

Eberswöhrd bei der Ebersmühle


Angerwehr in Unterrodach
Vom 1. Mai bis zum 30. September.
Die Köderwahl ist frei.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.
Vom Rußmühlsteg flussabwärts bis zum Zusammenfluss Haßlach - Rodach.

Rußmühlsteg (hinter früherer Firma “Rosenthal”)

Zusammenfluss Rodach - Haßlach (Höringsspitze)
Vom 1. Mai bis zum 30. September.
Das Gewässer darf nur mit Flug- und Spinnangel befischt werden.
Das Ausfüllen der Tageskarte ist erforderlich.
Der Aalfang ist nicht gestattet.

Nördliche Grenze Rodach bei Steinwiesen


Südliche Grenze Rodach bei Steinwiesen

Sonstige Gewässer
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Die Köderwahl ist frei.
Ohne Eintrag in die Tagesliste.
Der Aalfang ist gestattet.
Von Zusammenfluss Haßlach – Rodach, flussabwärts bis zur Grenze unterhalb der Zollmühle in Neuses (siehe Grenztafel)
Bitte geben sie an der Rodach oberhalb des Wehres bei Neues am Altarm besondere Vorsicht, da
sich dort Bieber niedergelassen haben.

Rodach bei Neuses an der Zollmühle

Zusammenfluss Haßlach - Rodach
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. NUR Teich 1a und b.
Alle anderen Teiche sind Veranstaltungs- oder Zucht-teiche.
Die Köderwahl ist frei. Ohne Eintrag in die Tagesliste. Der Aalfang ist gestattet. Das Nachtfischen ist generell erlaubt.
Spinnfischen (unter Rücksichtnahme auf Ansitzangler) vom 01.05. – 30.01. gestattet
Für Angler mit Behinderung ist am Teich 1a/b der Damm reserviert. Es kann bis zum Angelplatz gefahren werden.
Alle anderen Angler nehmen hier bitte Rücksicht. Der Parkplatz vor den Teichen ist als solcher zu benutzen.

Teich Nr. 1a

Lageplan der Teichanlage in Birkach

Teich Nr. 1b
Vom 15.März bis zum 30.September.
Die Köderwahl ist frei. Ohne Eintrag in die Tagesliste. Der Aalfang ist gestattet.
Unterhalb des Grümpelteiches bei Effelter flussabwärts bis zum Zusammenfluss Grümpel – Kremnitz bei Steinberg.

Südliche Grenze Zusammenfluss Grümpel - Kremnitz


Nördliche Grenze unterhalb des Grümpelteiches

Vom 15.März bis zum 30.September.
Die Köderwahl ist frei. Ohne Eintrag in die Tagesliste. Der Aalfang ist gestattet.
Von der Grenztafel unterhalb von Fischbach flussabwärts bis zum Einfluss in den Vogtendorfer Mühlgraben

Zusammenfluss Fischbach - Mühlbach

Grenze Richtung Fischbach
Ausgabestellen für Tageskarten
Kulmbacher Str. 39
(an der B 173)
96317 Kronach
96317 Kronach
(gegenüber REAL)
Chris Thieg
Ludwigstädter Str. 57
96342 Stockheim-Neukenroth
Öffnungszeiten:
Di bis Fr: 15:30 bis 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr
Gewässerverordnung
Verwertung gefangener Fische
Wenn Fische gefangen werden, die das festgesetzte Schonmaß erreicht haben, dürfen diese nicht
zurückgesetzt werden, sondern sind ordnungsgemäß zu verwerten
(§1 und §17 Tierschutzgesetz / Art. 1
Fischereigesetz).
NEU ist, dass Fische in Ausnahmen zurückgesetzt werden dürfen. (Bei Fragen einfach an uns wenden)
Das hier jeder Angler als Natürschützer selbst in der Pflicht steht, müssen wir nicht gesondert erwähnen.
Fangbuch
Der Inhaber des Jahreserlaubnisscheines ist zum Führen eines Fangbuches verpflichtet. Das Fangbuch ist bis spätestens 31.12. des Jahres beim Kreisfischereiverein Kronach e.V. abzugeben.
Die rechtzeitige Abgabe ist Voraussetzung zur Erteilung eines neuen Erlaubnisscheines (da wir die Fangstatistik an die Kreisverwaltungsbehörde melden müssen, für neue Jahreskarten)
und dient als Nachweis für geleistete Arbeitseinsätze (2 Arbeitseinsätze a´ 4 Stunden, oder alternativ 80€ Gebühr)
Besondere Hinweise
Fischerei in Salmonidengewässern
In den Salmonidengewässern ist die Fischerei auf 40 Besuche zu begrenzen.
Die Ausübung der Fischerei in den Salmonidengewässern ist nur zweimal wöchentlich gestattet.
Die Flugfischerei darf nur mit der Flugrute und der dazugehörigen Schnur (Trocken- oder Nassschnur) ausgeübt werden.
Das Fischen mit Stationärrolle und monofiler Schnur sowie mit der Wasserkugel ist in den Fluggewässern untersagt.
Das Datum ist VOR Angelbeginn in die Tagesliste einzutragen.
Hecht- und Zanderfang
Der Hecht- und Zanderfang ist in der Rodach vom Zusammenfluß Haßlach/Rodach flussabwärts bis
zur südlichenGrenze sowie in den Teichen von Birkach vom 01.05. bis 15.02. erlaubt.
Tägliche Fangmengen
Salmoniden (Äschen, Bach- und Regenbogenforellen sowie für Bachsaiblinge usw.) | 3 Stück |
Karpfen | 2 Stück |
Schleien | 3 Stück |
Hecht & Zander | 1 Stück |
Sonstige Hinweise
- Die Jahresfangmenge für Karpfen beträgt 20 Stück, für Hechte und Zander 10 Stück, wobei wöchentlich
nicht mehr als 4 Karpfen entnommen werden dürfen.
- In allen Fließgewässern (ausser Flugangeln oder Spinnfischen) darf mit zwei Ruten gefischt werden. An den Teichen in Birkach sind ebenfalls zwei Ruten erlaubt.
- Bei Vereinsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen gilt ein allgemeines Angelverbot an den Birkacher
Teichen für alle aktiven Fischer des Vereins !
Für die Einhaltung der Gewässergrenzen haftet der Erlaubnisscheininhaber selbst.
GebührenlisteDer Erwerb einer Jahreskarte ist an eine Mitgliedschaft im KFV Kronach e.V. gebunden!
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet gem. Satzung die Vorstandschaft, auf Antrag des Anwärters.
Mitglied werden
Hier gehts direkt zur Aufnahmeerklärung
Was | gültig für | Kosten |
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Jahres-Erlaubnisschein | Jungfischer | 80 € |
Mitgliedsbeitrag | Jungfischer | 20 € |
Jahreskarte Erlaubnisschein | Erwachsene | 210 € |
Mitgliedsbeitrag | Erwachsene | 45 € |
Arbeitseinsatz Ersatzgebühr | Erwachsene | 80 € |
Schonmaße und Schonzeiten! Achtung ! Ab 01.01.2023 gelten neue Schonmasse und Schonzeiten in Bayern!
Beachten Sie bitte die
NEUE Verordnung vom für Bayern!